• Fahrschule
  • Informationen zum Führerschein
  • PKW Führerschein B
  • Anhängerausbildung BE
  • Motorrad Führerschein A-A1
  • LKW Führerschein C1-C-C1E-CE
  • LKW Weiterbildung / beschleunigte Berufsqualifikation
  • Seminare
  • Galerie
  • Online lernen

LKW Führerschein C1-C-C1E-CE

LKW Club Fahrschule

Preise für die LKW Führerscheinausbildung Klasse C / C1


Grundbetrag
Vorstellung Theorie
Übungsfahrt á 45 Minuten
Sonderfahrt á 45 Minuten
Vorstellung Praxis
Technische Unterweisung


Preisbeispiel C


Preisbeispiel C1

150 €
20 €
40 €
40 €
100 €
40 €














Preise für die LKW Führerscheinausbildung Klasse C1E / CE


Grundbetrag
Vorstellung Theorie
Übungsfahrt á 45 Minuten
Sonderfahrt á 45 Minuten
Vorstellung Praxis


Preisbeispiel C+CE

150 €
20 €
55 €
55 €
100 €














Klasse C: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klasse: C1

Klasse C1: Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Klasse C1E: Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

Klasse CE: (Lastzüge und Sattelzüge)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE


Die Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrstunden beträgt insgesamt 10 Fahrstunden á 45 Minuten. (5 Überland-, 2 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)

Die Anzahl der Übungsstunden kann variieren, wir gehen einmal von 10 Übungsstunden (inklusive 2 Stunden Unterweisung am Fahrzeug) aus.

Gebührenauflistung:

Grundgebühr: 150 Euro
Sonderfahrstunden gesamt: 400 Euro
Übungsstunden gesamt: 400 Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: 20 Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung: 100 Euro

Summe gesamt (Fahrschulkosten)*: 1070 Euro

*ohne DEKRA und Behörden Gebühren

In dieser Kalkulation ist ein erstmaliges Bestehen der Prüfungen angenommen.

Die Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrstunden beträgt insgesamt 5 Fahrstunden á 45 Minuten. (3 Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachtfahrten)

Die Anzahl der Übungsstunden kann variieren, wir gehen einmal von 10 Übungsstunden (inklusive 2 Stunden Unterweisung am Fahrzeug) aus.

Gebührenauflistung:

Grundgebühr: 150 Euro
Sonderfahrstunden gesamt: 200 Euro
Übungsstunden gesamt: 400 Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: 20 Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung: 100 Euro

Summe gesamt (Fahrschulkosten)*: 870 Euro

*ohne DEKRA und Behörden Gebühren

In dieser Kalkulation ist ein erstmaliges Bestehen der Prüfungen angenommen.

Die Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrstunden beträgt beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C/CE für die Klasse C insgesamt 4 Fahrstunden á 45 Minuten (3 Überland-, 1 Autobahn-, 0 Nachtfahrten) und für die Klasse CE insgesamt 10 Fahrstunden á 45 Minuten (5 Überland-, 2 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)

Die Anzahl der Übungsstunden kann variieren, wir gehen einmal von 6 Übungsstunden in der Klasse C und weitere 7 Übungsstunden in der Klasse CE aus.

Gebührenauflistung:

Grundgebühr Klasse C/CE: 150 Euro
Übungsstunden Klasse C gesamt: 240 Euro
Sonderfahrstunden Klasse C gesamt: 160 Euro
Übungsstunden Klasse CE gesamt: 385 Euro
Sonderfahrstunden Klasse CE gesamt: 550 Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: 20 Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung Klasse C: 100 Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung Klasse CE: 100 Euro
Lehrmaterial über Internet: 35 Euro

Summe gesamt (Fahrschulkosten)*: 1740 Euro

*ohne DEKRA und Behörden Gebühren

In dieser Kalkulation ist ein erstmaliges Bestehen der Prüfungen angenommen.

Club - Fahrschule Leipzig GmbH | Eibenweg 8
04416 Markkleeberg | Mobil.:0177 2644242
  • Anfahrt
  • Kontakt
  • Impressum